Stadtplatz 14 84478 Waldkraiburg Bayern Deutschland
Telefon:
08638-2036650
Fax:
Mobile:
URL:
http://www.der-supercoach.de
Firma:
DER SUPERCOACH
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Beschreibung
Im neu gegründeten Nachhilfe-Institut DER SUPERCOACH bieten engagierte Pädagogen mit langjähriger Erfahrung den Bürgerinnen und Bürgern Waldkraiburgs und der Region professionelle und kostengünstige Hilfestellungen im Schul- und Alltagsbereich an.
Kinder und Jugendliche arbeiten intensiv und nachhaltig in entspannter Atmosphäre, nach Wunsch in Kleingruppen (maximal 3 Personen), im Einzelunterricht oder in Hausaufgabengruppen (höchstens 5 Teilnehmer).
Stress vor Prüfungen? Das muss nicht sein. Das Service-Paket umfasst u.a. Online-Unterricht, eine Kundenhotline und Erziehungsberatung.
Mit interessanten Angeboten wie Englisch- oder Französischunterricht für Senioren, Deutsch für Fremdlerner, Vorbereitung auf den Einbürgerungstest oder PC-Unterricht wendet sich DER SUPERCOACH an die Erwachsenen.
DER SUPERCOACH berechnet keine Anmeldegebühr, es gibt keine Mindestvertragslaufzeit oder Kündigungsfrist.
Der Kunde wählt zwischen unterschiedlich großen Lerneinheits-Blöcken. Die einzelnen Lerneinheiten können nach individuellem Bedarf flexibel genutzt werden und sind auch übertragbar.
Nichtverbrauchte Einheiten werden unbürokratisch bar zurückerstattet. So wird sichergestellt, dass nur in Anspruch genommene Leistung bezahlt wird.
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Die Preise:
Gruppenlernen (maximal 3 Kinder):
15,00 € pro Kind/90 Minuten
Einzelnachhilfe:
25,00 € pro Kind/60 Minuten
Hausaufgabenbetreuung (maximal 5 Kinder):
12,00 € pro Kind/90 Minuten
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In einer kostenlosen Schnupperstunde lernen Lehrer und Schüler sich kennen.
Bei erfolgreicher Neuvermittlung eines Kunden gibt es 3 Lerneinheiten zu je 15,00 € geschenkt.
Anfragen und Terminbuchungen sind zu den Bürozeiten möglich:
Montag bis Freitag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Es besteht die Möglichkeit der Bezuschussung bzw. Kostenübernahme der Lernförderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket im Rahmen des Paragraphen 6 a BKGG in Verbindung mit Paragraph 28 Abs. 2 SGB II.