Haben Sie Nasse Keller?
Feuchte Wände?
Risse in Böden und Wänden?
Ich saniere ohne von Außen aufgraben zu müssen !
Anwendungsgebiete:
- gegen Druckwasser
- Abdichtung von Fugen und Rissen in Kanälen und Schächten
- Zum injezieren von Rissen und Hohlräumen im Beton, Mörtel, Mauer- und Natursteinmauerwerk
- Zur Verfestigung und Instandsetzung im Baugrund für Gebäudeunterfangungen und für Injektion im Fels und Beton für Staumauersanierung
- Zum Verfüllen von Ziegelsplittbeton (Stabilisation)
- Einsetzbar bei nassen Wänden mit Durchfeuchtungsgraden bis 100 % und bei starker Salzbelastung
- Sicherer, dauerhafter Schutz vor aufsteigender Feuchtigkeit
- Einsetzbar in nahezu allen Wänden
- Sanierung von innen ohne Aufgraben
- Überbrückt Risse und nimmt Bauwerksbewegungen auf
- Hohlräume und Risse im Mauerwerk werden gefüllt
- Bei unerreichbaren Abdichtungsstellen von Außen, wie z.B. ein Treppenaufgang, Terrassen oder andere Bauwerke in unmittelbarer Nähe die es nicht ermöglichen das Gebäude von Außen aufzugraben
- Der Vorteil ist,dass nur von Innen saniert wird und das ohne viel Schmutz
Was passiert wenn Sie eindringende Feuchtigkeit aus den Wänden/Böden nicht beheben?
- Die Folgen sind muffig riechende Keller
- Salpeter (Salzausblühungen) in Wänden
- Ungesundes Raumklima, Pilze und Sporen
-Allergieauslösende Stoffe auf die Atemwege
- Die Wand lässt in der Stabilität durch eindringende Feuchtigkeit, speziell bei Ziegelmauerwerken nach, das kann bis zum Verfall führen
- Der Zerfall ist unaufhaltsam
- Die Bauschäden werden größer
Sanierung von Kellerräumen
- Durch fachgerechtes Sanieren ist sicherer und dauerhafter Schutz vor aufsteigender Feuchtigkeit gewährleistet
- So schaffen Sie zusätzlichen Wohnraum
- Die Lebensqualität und der Wert Ihres Eigentums steigt
- Selbst wenn Sie von Außen fachgerecht isolieren, sperren und dämmen kann es vorkommen das die Feuchte durch das Fundament weiterhin einringt
Jede Injektionsarbeit ist individuell und verschieden.
Für ein schriftliches Angebot mit Baustellenbesichtigung erhebe ich eine Gebühr
von 50,00 Euro